Die Mitglieder der Systemischen Gesellschaft
Die Systemische Gesellschaft bietet zwei Formen der Mitgliedschaft: Institute, die die Vereinszwecke durch Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung erfüllen, können als juristische Personen Mitglied werden. Seit 1999 nimmt die Systemische Gesellschaft auch Einzelmitglieder auf, die über eine entsprechende systemische Qualifikation verfügen.
Die Mitglieder der SG sind unterschiedlichen Kammern zugeordnet. Es gibt die Kammer der Mitgliedsinstitute und die Kammer der Einzelmitglieder:
- Kammer 1 der Mitgliedsinstitute und
- Kammer 2 der Einzelmitglieder.
Die Entscheidung über Fragen der Weiterbildung sind der Kammer der Mitgliedsinstitute vorbehalten. Beschlüsse, die nicht die Weiterbildungsangelegenheiten der Institute betreffen, bedürfen einer qualifizierten Mehrheit in beiden Kammern.
Darüber hinaus hat die Systemische Gesellschaft verdiente Personen zu Ehrenmitgliedern ernannt.
Satzung der Systemischen Gesellschaft (PDF)
SG-Mitgliedsinstitute auf einem Blick (PDF)





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