Berufspolitik
Anerkennung der Systemischen Therapie als wissenschaftlich begründetes Psychotherapie-Verfahren
Systemische Therapie und Beratung gehört mittlerweile zu den meistgefragten Qualifikationen im Bereich der psychosozialen Versorgung. Sie wird von Angehörigen der unterschiedlichsten Berufsgruppen ausgeübt. Dies entspricht auch dem interdisziplinären Anspruch des Systemischen Ansatzes.
Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes 1998 gibt es eine staatliche Regelung des Psychotherapeutenberufes, die grundsätzlich Nicht-Psychologen den Zugang verwehrt und gleichzeitig festlegt, dass Psychologische Psychotherapeuten in eigener Praxis nur noch so genannte wissenschaftlich begründete Therapieverfahren anwenden dürfen. Damit gelten für Psychotherapeuten andere Rechtsgrundlagen als beispielsweise für Ärzte und Angehörige anderer Berufsgruppen.
Dezember 2008: WBP erkennt Wissenschaftlichkeit an
Im Dezember 2008 hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Systemische Therapie als wissenschaftlich eingestuft. Die wissenschaftliche Anerkennung durch den WBP bedeutet nicht nur die berufsrechtliche Voraussetzung dafür, dass Systemische Therapeutinnen und Therapeuten die Approbation im Rahmen des geltenden Psychotherapeutengesetzes zu gegebener Zeit erlangen können, sondern auch den notwendigen Ausdruck des Stellenwertes, den die Systemische Therapie aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit bereits heute in den unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsversorgung hat.
Berufsrechtliche und sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie
Im nächsten Schritt arbeiten die Systemische Gesellschaft (SG) und die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) weiter eng zusammen, um die Anerkennung der Systemischen Therapie auch als sozialrechtlich begründetes Verfahren zu erreichen. Damit soll systemtherapeutisch qualifizierten Psychologischen PsychotherapeutInnen die Möglichkeit eröffnet werden, Systemische Therapie im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung mit der entsprechenden berufsrechtlichen und sozialrechtlichen Absicherung auszuüben (insbesondere die Abrechnung ambulanter Behandlungen über gesetzliche Krankenkassen).
Wirksamkeitsstudie trug wesentlich zum Erfolg bei
Die erfolgreiche Anerkennung der Wissenschaftlichkeit haben die SG und DGSF über eine Wirksamkeitsstudie für die Systemische Therapie erreicht. Kirsten von Sydow, Stefan Beher, Rüdiger Retzlaff und Jochen Schweitzer waren beauftragt, diese Studie zu erstellen, die 2007 im Verlag Hogrefe (Göttingen) mit dem Titel "Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie/ Familientherapie" erschienen ist.
Diese Veröffentlichung hat mehr als 80 RCT-Studien (randomisierte, kontrollierte Studien) erfasst, die die Effektivität der Systemischen Therapie belegen.
Weitere Informationen:
Pressemeldung vom 8. Januar 2009 (mit Erklärung von DGSF und SG zum Gutachten des WBP)
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie (WBP)
10 häufige Fragen und Antworten auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates
(mit informativen Links)
Vortrag, "The efficacy of systemic therapy of adult index patient", PD Dr. Kirsten v. Sydow (12.6.2009, Leipzig)
Stellungnahme der SG an den WBR von 2007





Was ist systemisch?